Ambulanter Pflegedienst 

 Pearl GmbH

Grundpflege  

Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI umfasst Leistungen zur Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Diese Leistungen werden von Pflegekräften erbracht, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern. 

Es ist wichtig, dass die Grundpflege individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt wird, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Bereich der Körperpflege:

  • Duschen/Baden
  • Mund- und Zahnhygiene
  • Haar- und Nagelpflege
  • Toilettengang
  • Inkontinenzversorgung
  • Hautpflege/ Rasieren
  • Darm- oder Blasenentleerung  

Bereich der Mobilität:

  • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen/Stehen
  • Treppensteigen      

Bereich der Ernährung:

  • Zubereiten der Nahrung (mundgerechte)
  • Aufnahme der Nahrung 


Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Man versteht darunter die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundvorrichtungen bewältigen kann.