Ambulanter Pflegedienst 

 Pearl GmbH



Hauswirtschaft über § 45 SGB XI

Die hauswirtschaftliche Versorgung gemäß § 45 SGB XI bezieht sich auf eine Leistung im Rahmen der häuslichen Pflege, die darauf abzielt, die selbstständige Lebensführung von Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Punkte in Bezug auf die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 45 SGB XI:

1. Leistungsumfang:
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Die Leistungen umfassen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege und ähnliche hauswirtschaftliche Aufgaben.

2. Bedarfsermittlung:
Pflegegrad-Feststellung: Der individuelle Bedarf für hauswirtschaftliche Versorgung wird im Rahmen der Pflegegrad-Feststellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine andere Begutachtungsstelle ermittelt.

3. Qualifikation der Anbieter:
Qualifizierte Dienstleister: Die hauswirtschaftliche Versorgung kann von ambulanten Pflegediensten oder anderen qualifizierten Dienstleistern erbracht werden, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen.

4. Finanzierung:
Kostenübernahme durch Pflegekasse: Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung werden von der Pflegekasse übernommen. Dies kann entweder in Form von Pflegegeld erfolgen, das dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht, oder durch direkte Zahlungen an den Pflegedienst.

5. Antragstellung:
Antrag bei der Pflegekasse: Um Leistungen nach § 45 SGB XI zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse prüft den individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen.

6. Berücksichtigung individueller Bedürfnisse:
Orientierung an Bedürfnissen: Die hauswirtschaftliche Versorgung soll sich an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Pflegebedürftigen orientieren, um eine möglichst hohe Lebensqualität zu gewährleisten.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Umsetzungen je nach Pflegekasse und individuellen Gegebenheiten variieren können. Daher ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegedienst über die spezifischen Modalitäten und Möglichkeiten zu informieren.