Beratung zu Pflege und Betreuung
Wir bieten Beratungsdienste an, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend zu informieren, zu unterstützen und bei der Organisation der Pflege zu helfen.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, müssen laut § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XI) in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Die Beratung ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversorgung und soll sicherstellen, dass die Pflege den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Pflegebedürftigen gerecht wird.
- Pflegebedarfsermittlung
- Pflegeplanung und -Organisation
- Unterstützung pflegender Angehöriger
- Information über Pflegeleistungen
- Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
- Finanzierung und Kosten
- Koordination mit anderen Dienstleistern
- Beratungsdienste
Wichtig: Termine nicht vergessen!
Denken Sie unbedingt daran, die Termine für die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI rechtzeitig zu vereinbaren.
Wir bieten Ihnen an, in regelmäßigem Rhythmus einen Beratungseinsatz durchzuführen. Sie müssen sich dann um nichts kümmern - Wir melden uns rechtzeitig für den nächsten Termin!